Update: 15.06.2021
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass alle Beitragsbescheide des KMS für Schmutzwasser rechtswidrig sind! WennSie Widerspruch gegen diese Bescheide eingelegt haben, muss der KMS Ihnen das Geld erstatten!
Aktuell veranlagt der KMS Gebührenbescheide für alle Altanschließer, die ihre Anschlussbeiträge erstattet bekamen, mit erhöhten Gebühren. Die Bescheide sind rechtswidrig, bitte senden Sie mir die Bescheide zu, ich werde dann für Sie tätig und kann nach erfolgreichem Abschluss meine Kosten direkt dem KMS in Rechnung stellen!
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auch für diese Verfahren wiederum Ihr Vertrauen schenken und mich beauftragen würden.