Sie werden Recht behalten, auch mit der Wahl Ihrer Rechtsanwältin!
Fundiertes Fachwissen und langjährige Berufserfahrung ermöglichen eine kompetente und sachliche Beratung in Ihrer Angelegenheit und eine Interessenvertretung mit maximalem Engagement.
Ihre Eva Sondermann
Rechtsanwältin
Update 09.05.2019
Der BGH wird Ende Juni endgültig über die Ansprüche der Altanschließer entscheiden!
Das verkündete der BGH am 9. Mai 2019 in dem Pilotverfahren der Staatshaftungssache wegen eines rechtswidrigen Beitragsbescheides
3. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (III ZR 93/18)!
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Sollten Sie einen Bescheid vom KMS oder von einem anderen Verband bekommen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich werde Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären.
Rufen Sie an, ich freue mich auf Sie!