**** Aktuelles!****
Wir haben am 2. Juli 2024 gewonnen!
Der Zweckverband KMS muss alle Gebühren für die zentrale Wasserver- und zentrale Schmutzwasserentsorgung für
die Gebühren für die Kalenderjahre 2017-2022 neu kalkulieren!
Sämtliche Bescheide im zentralen Bereich wurden für die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung aufgehoben!
Nur im Bereich der dezentralen Schmutzwasserentsorgung für die Kalenderjahre 2021 und 2022 ist uns das Gericht nicht gefolgt und hat bei den kombinierten Bescheiden jeweils die Gebühren für
Trinkwaser aufgehoben und die Klagen im Übrigen abgewiesen.
Weiter hat der Zweckverband sämtliche Aufgaben im Rahmen der technischen und verwaltungsrechtlichen Betriebsführung auf die DNWAB übertragen. Die DNWAB wiederum soll nach dem Vortrag der Beklagten
sogenannte Selbstkosten Festpreis jährlich neu berechnen und gegenüber dem KMS in Abrechnung bringen. So werden über die Gewinne der DNWAB die nicht gebührenfähigen und nicht beitragsfähigen Kosten
über das Betriebsführungsentgelt wiederum dem Gebührenzahler rechtswidrig über geholfen.
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Wenn Sie von einem anderen Verband einen Bescheid bekommen haben, können Sie sich ebenso jederzeit an mich wenden. Ich werde Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären.
Rufen Sie an, ich freue mich auf Sie!