Urlaub bis 14 März 2023!
Gegen die KMS-Bescheide bitte Widerspruch einlegen und sich im Nachgang an mich
wenden!
An die Nichtbeitragszahler und KMS-Geschädigten!
Bitte senden Sie mir Ihre Gebührenbescheide online, per Post oder per Fax zu und teilen Sie mir Ihre Mail und ggfs. Ihre Rechtschutzversicherung nebst Versicherungsnummer mit.
**** Update!!! 1. Februar 2023****
Zur Frage, ob Nichtbeitragszahler zu erhöhten Gebühren herangezogen werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision durch Beschluss vom 16.12.2022 zugelassen - BVerw 9 BN 5.22!
Nur wer Widerspruch einlegt, wird von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts profitieren!
Bitte übersenden Sie mir Ihren Gebührenbescheid binnen Monatsfrist nach Erhalt, damit rechtzeitig dagegen vorgegangen werden kann! Wer klagt, sichert sich seine Rechte!
Bereits in der Vergangenheit musste der KMS die Mengengebühren um rund 25 % rückwirkend bis zum Jahr 2018 herabsetzen.
Für Gebührenerhebungen im Jahr 2016 (Gebührenbescheide, die im Jahr 2017 erlassen wurden) existiert damit keine wirksame Satzung mehr. Wer geklagt hat, bekommt damit die gesamte Jahresgebühr zurück!
Das OVG Berlin-Brandenburg hatte bereits im Jahr 2021 die Beiträge des KMS wegen erheblichen Verstoßes gegen das Aufwandüberschreitungsverbot für unwirksam erklärt und es geht weiter, die aktuellen Beiträge und Gebühren sind noch immer überhöht.
Folge ist, dass sämtliche Bescheide des KMS über Beiträge und Gebühren erfolgreich anfechtbar sind! Gerne bin ich dabei behilflich, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen! Alle Bescheide müssen binnen Monatsfrist angefochten werden, das übernehme ich gerne für Sie. Die Kosten hat am Ende der KMS zu tragen!
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Wenn Sie von einem anderen Verband einen Bescheid bekommen haben, können Sie sich ebenso jederzeit an mich wenden. Ich werde Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären.
Rufen Sie an, ich freue mich auf Sie!