**** Update: Am 15. August 2024 hat auch das Verwaltungsgericht Cottbus alle Gebührenbescheide für die leitungsgebunden Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorung für die Kalenderjahre 2017 bis 2022 wegen Kostenüberschreitung aufgehoben!****
Wir haben am 2. Juli und 15. August 2024 gewonnen!
Der Zweckverband KMS muss alle Gebühren für die zentrale Wasserver- und zentrale Schmutzwasserentsorgung für
die Gebühren für die Kalenderjahre 2017-2022 neu kalkulieren, die Gebühren sind erheblich überhöht!
Sämtliche Bescheide im zentralen Bereich wurden für die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung von den Gerichten wegen Kostenüberschreitung aufgehoben!
Der KMS hebt deswegen von sich aus alle Bescheide in den gerichtlichen Verfahren für die Jahre 2021 und 2022 auf, soweit dies noch nicht durch Urteil geschehen ist.
Für alle Kalenderjahre erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück und bekommen auch Zinsen und die Gerichtskosten zurück, wenn Sie von mir vertreten werden.
Wenn Sie einen neuen Bescheid für Kalenderjahre 2021 bis 2023 bekommen, senden Sie mir diesen bitte zu, denn auch dieser ist überhöht!
Nur im Bereich der dezentralen Schmutzwasserentsorgung für die Kalenderjahre 2021 und 2022 ist uns das Verwaltungsgericht Potsam nicht gefolgt und hat die dezentralen Schmutzwassergebühren nicht
beanstandet. Für die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus bin ich aber zuversichtlich auch die dezentralen Gebühren in der I. Instanz zu kippen!
Zur Erläuterung: Der KMS muss bei der Kalkulation der Gebühren den Anteil des Beitragsvolumens laut Satzung abziehen. Das hat er aber nicht getan. Zudem betreibt er mit
der zentralen und dezentralen Schmutzwasserentsorgung rechtlich zwei öffentliche Einrichtungen. Die Kläranlage wird für beide Einrichtungen eingesetzt. Bei der Kalkutation der Gebühren wurden
allerdings für beide Einrichtungen der gleiche Aufwand bei den Kalkulationen im Bereich der Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung angesetzt und kann deswegen keinen Bestand
haben.
Weiter hat der Zweckverband sämtliche Aufgaben im Rahmen der technischen und verwaltungsrechtlichen Betriebsführung auf die DNWAB übertragen. Die DNWAB wiederum soll nach dem Vortrag der Beklagten
sogenannte Selbstkostenfestpreise jährlich neu berechnen und gegenüber dem KMS in Abrechnung bringen. So werden über die Gewinne der DNWAB die nicht gebührenfähigen und nicht beitragsfähigen Kosten
über das Betriebsführungsentgelt wiederum dem Gebührenzahler rechtswidrig über geholfen.
++++++++++++++
Wenn Sie von einem anderen Verband einen Bescheid bekommen haben, können Sie sich ebenso jederzeit an mich wenden. Ich werde Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären.
Rufen Sie an, ich freue mich auf Sie!