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Die Rechtsanwaltskanzlei in Mittenwalde!

 

 

 

 

**** Aktuelles!****

 

Es wurden 2 Verfahren vor dem VG Potsdam als Pilotverfahren für die leitungsgebundenen Gebühren von 2017 bis 2022 (Möller ./. KMS) festgelegt, ebenso für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung. Dort erfolgt dann der Vortrag zur Kalkulation. Für den Bereich dezentral wurden ebenso für 2021 und 2022 zwei Verahren ausgewählt. Die Kalkulationen und die Jahresabschlüsse für die genannten Kalenderjahre werden beim KMS angefordert werden. Schon jetzt steht fest, dass die Gebühren Trinkwasser erheblich überhöht sind. Sie können sich auf Erstattungen freuen!

 

Der KMS hat am 7. Dezember 2023 neue Gebühren rückwirkend bis 2017 beschlossen! Die gespaltenen Gebühren wurden abgeschafft und einheitliche Gebühren eingeführt. Weil zusätzlich nicht gebührenfähige Kostenanteile in Abzug gebracht wurden, sind die Gebühren für alle etwa auf Beitragszahlerniveau oder sogar noch niedriger! Die Nichtbeitragszahler können sich auf erhebliche Erstattungen freuen!

 

Im Bereich Trinkwassergebühren steht aufgrund der Bindungswirkung eines Urteils des OVG schon jetzt fest, dass die Gebühren überhöht sind. Dort wurden Abschreibungen von über 12 Mio Euro auf nicht plausibie Herstellungskosten angesetzt. Dort ist eine weitere Herabsetzung der Gebühren für die vergangenen Jahre sowie für künftige Gebühren zu erwarten. Alle, die Widerspruch und Klage erhoben haben, werden davon profitieren!

 

Höhere Gebühren für Altanschließer unzulässig.

Das BVerwG hat am 17. Oktober 2023 - BVerwG 9 CN 3.22 - entschieden, dass der Vertrauensschutz bei verjährtem Anschlussbeitrag auch bei der Gebührenerhebung zu berücksichtigen ist!

 

Konkret bedeutet das für alle Gebührenzahler, die als Nichtbeitragszahler eingestuft wurden, dass sie zukünftig nur noch die niedrigeren Gebühren der Beitragszahler zu tragen haben. Soweit die Gebührenbescheide in der Vergangenheit mit Widerspruch und Klage angefochten wurden, müssen Gebühren teilweise erstattet werden!

 

Am 26. Juni 2023 wurden 29 Klagen gegen Trinkwasserbeiträge gegen den KMS verhandelt. Neben den Mängeln der Bekanntmachung der Satzungen wies das Gericht zudem auf Kalkulationsmängel bei der Beitragskalkulation hin. Es sind ca. 12 Mio Euro Aufwand aus der Kalkulation zu streichen.

 

Vor dem VG Potsdam fanden am 19. Juni 2023 in 48 Verfahren öffentliche Verhandlungen gegen den KMS zur Höhe des Beitragssatzes Schmutzwasser statt. Wegen Bekanntmachungsmängeln der Verbandssatzung des KMS wurde den Klagen stattgegeben und die Beitragsbescheide wurden aufgehoben. Leider konnte wir wegen der Formalmängel nicht weiter zu den Fehlern in der Kalkulation vortragen, da es hierauf nicht mehr ankam. Der älteste Bescheid stammte aus dem Jahr 2005. 

 

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Wenn Sie von einem anderen Verband einen Bescheid bekommen haben, können Sie sich ebenso jederzeit an mich wenden. Ich werde Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären.

 

Rufen Sie an, ich freue mich auf Sie!

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