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Die Rechtsanwaltskanzlei in Berlin und Mittenwalde OT Motzen!

 

 

 

 

**** Update!!! 17. Oktober 2023****

 

 

Höhere Gebühren für Altanschließer unzulässig.

Das BVerwG hat am 17. Oktober 2023 (BVERWG 9 CN 3.22) entschieden, dass der Vertrauensschutz bei verjährtem Anschlussbeitrag auch bei der Gebührenerhebung zu berücksichtigen ist!

 

Konkret bedeutet das für alle Gebührenzahler, die als Nichtbeitragszahler eingestuft wurden, dass sie zukünftig nur noch die niedrigeren Gebühren der Beitragszahler zu tragen haben. Soweit die Gebührenbescheide in der Vergangenheit mit Widerspruch und Klage angefochten wurden, müssen Gebühren teilweise erstattet werden!

 

Am 26. Juni 2023 wurden 29 Verfahren in Sachen Beitrag Trinkwasser gegen den KMS verhandelt. Neben den Mängeln der Bekanntmachung der Satzungen wies das Gericht zudem auf Kalkulationsmängel bei der Beitragskalkulation hin. Es sind ca. 11 Mio Euro Aufwand aus der Kalkulation zu streichen.

In der Folge müssten dann auch die Gebühren für die Trinkwasserversorgung nach unten korrigiert werden, da die in der Kalkulation angesetzten Abschreibungen aus der Beitragskalkulation gebildet werden!

 

Vor dem VG Potsdam fanden am 19. Juni 2023 in 48 Verfahren öffentliche Verhandlungen gegen den KMS zur Höhe des Beitragssatzes Schmutzwasser statt. Wegen Bekanntmachungsmängeln der Verbandssatzung des KMS wurde den Klagen stattgegeben und die Beitragsbescheide wurden aufgehoben. Leider konnte wir wegen der Formalmängel nicht weiter zu den Fehlern in der Kalkulation vortragen, da es hierauf nicht mehr ankam. Der älteste Bescheid stammte aus dem Jahr 2005. 

 

 Wir gehen davon aus, dass der KMS die Bekanntmachungsmängel heilen wird, neue Satzungen veröffentlicht und die Zulassung der Berufung beantragen wird. Dann muss das Oberverwaltungsgericht die Kalkulationsfragen weiter entscheiden.

 

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An alle dezentralen Schmutzwasseranschließer, die von der Justizkasse angeforderten Gerichtskosten müssen erstmal von Ihnen gezahlt werden. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben und die Kostenübernahme erfolgt ist, leiten Sie die Gerichtskostenabrechnung einfach an die Rechtsschutzversicherung weiter.

 

Zur Frage, ob Nichtbeitragszahler zu erhöhten Gebühren herangezogen werden können, hat das BVerwG die Revision durch Beschluss vom 16.12.2022 zugelassen, BVerG 9 BN 5.22. 

 

Das OVG Berlin-Brandenburg hatte bereits im Jahr 2021 die Beiträge des KMS wegen erheblichen Verstoßes gegen das Aufwandüberschreitungsverbotes für unwirksam erklärt und es geht weiter, die aktuellen Beiträge und Gebühren sind noch immer überhöht.

 

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Wenn Sie von einem anderen Verband einen Bescheid bekommen haben, können Sie sich ebenso jederzeit an mich wenden. Ich werde Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären.

 

Rufen Sie an, ich freue mich auf Sie!

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